Bestellung von Schulbüchern

Als seit Jahren tätige Fach- und Versandbuchhandlung verfügen wir über viel Erfahrung in Sachen Schulbuchgeschäft.
Über www.buchhandlung-hector.de können Sie die gewünschten Schul- oder Arbeitsbücher bequem bestellen, natürlich auch in Listenform schriftlich oder per FAX. Wir bearbeiten Ihre Bestellung umgehend und liefern - egal ob Sammellieferung oder einzelne Nachbestellung - ganzjährig und zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

Folgende Leistungen gehören zu unserem Service:

  • kostenfreie Lieferung an Ihre Schule im Raum Frankfurt und im Umkreis von 100 km (bei Entfernungen über 100 km um Frankfurt behalten wir uns je nach Auftragsgröße eine Kostenweitergabe vor)
  • die von Ihnen gewünschte bzw. nach den für Ihr Bundesland gültigen Beschaffungsvorschriften erforderliche Rechnungslegung
  • Verpackung der Bücher nach Wunsch (klassenweise oder nach jeder anderen gewünschten Sortierung)
  • Rücknahme falscher oder überzähliger Bücher (bis auf wenige Ausnahmen)
  • auf Wunsch Etikettierung durch LITTERA. Jedes Buch erhält hierbei eine Etikette, mit deren Hilfe in der Schule das Buch über einen Scanner inventarisiert und verwaltet werden kann (zum Beispiel die Ausgabe an Schüler). Der Preis für die Etikettierung ist minimal und richtet sich nach Auftragswert. (Jede zweite Schule in Hessen setzt mittlerweile dieses System ein.) Nähere Informationen zu LITTERA erhalten Sie auf der Webseite www.littera.eu oder speziell für deutsche Anwender über www.weidigschule.de/littera.
  • Gewährung von Nachlässen entsprechend dem Gesetz zur Buchpreisbindung (BuchPrG) im Rahmen der Lehrmittelfreiheit (LMF). Für das Bundesland Hessen gilt zur Zeit folgendes: Die Schulen erhalten eigene Budgets zur Schulbuchbeschaffung. Damit gilt ein allgemeiner Schulbuchrabatt von 12%. Schulbücher im Sinne dieser Vereinbarung sind ausschließlich solche, die für den Unterricht zum Eigentum der öffentlichen Hand oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden (§ 7 Abs.3 BuchPrG).
  • Die Schulen bestätigen durch die Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin auf der Buchbestellung, dass es sich ausschließlich um Beschaffung zum Eigentum der Schule handelt. Buchhandlungen dürfen nur dann mit LMF-Rabatt liefern, wenn ihnen für die jeweilige Bestellung eine solche Bestätigung vorliegt. Die Höhe des Nachlasses ist verpflichtend, also nicht Gegenstand von Verhandlungen, weder von Seiten einzelner Schulen noch seitens einzelner Buchhandlungen.

    Der Nachlass gilt für Sammelbestellungen. Nach dem BuchPrG liegt eine Sammelbestellung vor, wenn mindestens 11 Exemplare eines Titels bestellt werden. In der Branchenpraxis wird von einer Sammelbestellung auch dann ausgegangen, wenn mindestens 50 Exemplare insgesamt bestellt werden. Über Nachbestellungen zu Sammelbestellungen informieren wir Sie auf Wunsch, wenn der Fall eintritt.

    Weitere Informationen können Sie gerne beim Landesverband Hessen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels einholen.

    Kontaktieren Sie uns - wir sind sicher, eine günstige Lösung für Ihre Schulbuchbeschaffung zu finden!