
Meyer-Goßner - StPO Kommentar

Meyer-Goßner, Lutz ; Cierniak, Jürgen : Strafprozessordnung (StPO) .
Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen . Begr. v. Otto Schwarz; Fortgef. v. Theodor Kleinknecht u. Karlheinz Meyer . Beck'sche Kurzkommentare Bd.6 . 53., neubearb. Aufl. Stand 1. Mai. . 2010 . LXIV, 2258 S. 20,5 cm .
978-3-406-60600-7
- Beck Juristischer Verlag -
LN 76.00 EUR
+++ mit GVG und Nebensetzen - Eingearbeitet: Änderungen des Untersuchungshaftrechts, 2. Opferrechtsreformgesetz, Verständigung im Strafverfahren +++
- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts
- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und der nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie der hierzu bedeutsamen Literatur
- einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen und praxisrelevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Vorteile auf einen Blick
- jährliches Erscheinen - damit konkurrenzlose Aktualität
- weiteste Verbreitung - somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten
Zur Neuauflage
Die 53. Auflage verarbeitet alle Änderungen der Strafprozessordnung der vergangenen Monate. Neben der vertieften Behandlung des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren, das in Form eines Ergänzungsheftes bereits in der Vorauflage erläutert wurde, sind zu erwähnen:
das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, von dem 26 Paragraphen der StPO betroffen sind. Kernstück dieses Gesetzes ist der neu gefasste § 119 StPO, der die Beschränkungen und Anordnungsvoraussetzungen der U-Haft, die bislang in der jetzt außer Kraft getretenen Untersuchungshaftvollzugsanordnung geregelt waren, explizit in den Text der Strafprozessordnung übernimmt. Die neuen bzw. neu gefassten §§ 114a-114e StPO enthalten Neuregelungen zur Bekanntgabe des Haftbefehls, zur Belehrungspflicht des Beschuldigten und der Benachrichtigung seiner Angehörigen, zu den vom Gericht der Vollzugsanstalt mitzuteilenden Tatsachen sowie zur Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt an das Gericht und die Staatsanwaltschaft.
- Das am 1.10.2009 in Kraft getretene 2. Opferrechtsreformgesetz, dessen Neuregelungen einem verbesserten Schutz der Verletzten und Zeugen dienen sollen. Beispielhaft seien genannt: Erweiterung der Nebenklagebefugnis (§ 395 StPO), Ausweitung des Anspruches auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts (§ 397a StPO), Ausdehnung der Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Verletzten (§ 406h StPO), Festschreibung der Rechte von Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung (§ 163 Abs. 3 StPO), Verankerung der Möglichkeit von Zeugen zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand (§ 68b StPO), Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze in verschiedenen Vorschriften der StPO von derzeit 16 auf nunmehr 18 Jahre.
- Einige überwiegend gesetzestechnische Anpassungen der StPO durch das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten.
- Durchgehend befindet sich das Werk in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung auf dem Stand April 2010.
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Referendare und Studenten.