Unterhaltsreform 2008
Freitag, 16. Mai 2008Beim Unterhalt- auch aus bereits geschiedenen Ehen!- hat sich zum 1.1.2008 einiges geändert. Im Novenmber 2007 hatte der Bundestag die Reform des Unterhaltsrechts- mit teils gravierenden Abweichungen zum Frühjahr noch diskutierten Entwurf- beschlossen, der Bundesrat das Gesetz zum 30.11.2007 durchgewunken, so dass die neuen Regelungen zum Unterhalt jetzt zum 1.1.2008 tatsächlich in Kraft getreten sind.
Ziele:
-Förderung des Kindeswohl
-Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe
-Vereinfachung des Unterhaltsrecht
